Flucht- und Rettungsplan
Arbeitgeber bzw. Betreiber von Gebäuden sind aufgrund unterschiedlicher Rechtsnormen verpflichtet, objektbezogen unterschiedliche Pläne und Dokumente vorzuhalten, um in Notfällen den Ablauf von Sicherheitsmaßnahmen, Hilfeleistung, Räumung und den Einsatz der Rettungskräfte zu regeln und zu erleichtern. Die einzelnen Dokumente folgen dabei unterschiedlichen spezifischen Zwecken und sind daher grundsätzlich separat zu erstellen. Welche Pläne im Einzelfall erforderlich sind, hängt von Größe und Art der Nutzung eines Gebäudes ab sowie auch von der Einschätzung der zuständigen Behörden.