Fachkraft für Arbeitssicherheit
Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen vom Arbeitgeber bestellt werden, wenn die im Arbeitssicherheitsgesetz formulierten Voraussetzungen erfüllt sind. Sie haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen und zu beraten. Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit können Sicherheitsingenieure, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister haupt- oder nebenamtlich bestellt werden, die über die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Die Bestellung muss schriftlich erfolgen.