Arbeitsmedizin
Die Arbeitsmedizin, die als wichtiger Teilbereich der Arbeitssicherheit zu verstehen ist, zieltdarauf ab, die Gesundheit von Beschäftigten in Betrieben zu erhalten und zu fördern. Sie ist präventiv orientiert und danach ausgerichtet, schädliche Einflüsse aus dem Arbeitsleben zu verhindern oder so gering wie möglich zu halten. Sie lässt sich zusammenfassen als betriebliche Gesundheitsvorsorge. Darunter fallen neben Präventionsmaßnahmen aber auch Schritte der Therapie sowie Wiedereingliederung nach länger andauerndem krankheitsbedingtem Arbeitsausfall. Sowohl physische und ergonomische als auch psychische Gesundheitsförderung sind Teil der Arbeitsmedizin. Arbeitsmediziner*innen und Betriebsärzt*innen stehen Unternehmen bei allen arbeitsmedizinischen Aufgabenbereichen beratend und unterstützend zur Seite.
Gesetzliche Grundlage
Nicht nur für das Wohlbefinden der Mitarbeitenden sowie den daraus resultierenden Erfolg des Unternehmens ist die Arbeitsmedizin ein essentieller Bestandteil der Arbeitssicherheit – sie ist zum Teil auch gesetzlich vorgeschrieben.
Bereits seit 1973 ist rechtlich durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgelegt, dass Arbeitgeber*innen sich bei der Durchführung von Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen von entsprechenden Fachkräften und Betriebsärzt*innen beraten lassen müssen. Durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) von 1996 ist rechtlich geregelt, dass die körperliche und auch die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden stets zu erhalten und zu fördern ist. Arbeitgeber*innen sind dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Seit 2013 fällt darunter auch explizit das Beurteilen psychischer Belastungen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Seit 2008 werden die gesetzlichen Reglungen durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ergänzt. Durch diese Vorgabe ist durch einen Betriebsarzt bzw. eine Betriebsärztin eine arbeitsmedizinische Vorsorge durchzuführen, durch die arbeitsbedingte Krankheiten verhindert oder frühzeitig erkannt und gelindert werden können. So kann die Arbeitsfähigkeit erhalten bleiben. Arbeitgeber*innen sind rechtlich verpflichtet, entsprechend der im ArbMedVV festgelegten Vorsorgeanlässe die genannten Pflichtvorsorgen zu ermöglich bzw. anzubieten. Beschäftigte haben das Recht auf arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen.
Unterstützend wurde 2016 das Präventionsgesetz (PrävG) eingeführt, welches darauf abzielt, Gesundheit in allen Lebenswelten – zu denen der Arbeitsplatz ebenfalls gehört – zu fördern. Durch diese gesetzliche Grundlage werden zusätzliche Maßnahmen im Bereich Prävention und Förderung von Gesundheit sowie Früherkennung von Krankheit ermöglicht. Betriebs- und Werksärzt*innen sollen bei diesen Maßnahmen eingebunden werden. Es wird auf ein Zusammenspiel aus arbeitsmedizinischer Vorsorge und primärpräventiven Angeboten der Krankenkasse gesetzt. Den Mitarbeitenden soll dadurch der Zugang zu gesundheitlichen Check-Ups erleichtert werden.
Ziele der Arbeitsmedizin
Die Arbeitsmedizin hat ihren Fokus in den letzten Jahren von reinem Gesundheitsschutz hin zu Schutz und Förderung verrückt: es geht vermehrt um das Bereitstellen von Ressourcen für eine nachhaltige Prävention. Die Ziele der Arbeitsmedizin sind somit die Förderung der Aufrechterhaltung des körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und somit der Erhalt oder die Wiederherstellung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer*innen.Sie konzentriert sich auf die Wechselwirkungen zwischen Anforderungen, Organisation und Tätigkeiten der Arbeit einerseits und Mensch, Gesundheit, Krankheit und Funktionsfähigkeit andererseits.
Umgesetzt werden die Ziele der Arbeitsmedizin durch die Bereitstellung der wissenschaftlichen Grundlagen für eine menschengerechte Gestaltung von Arbeit, die Aufdeckung von Risikofaktoren sowie die Einführung präventiver Maßnahmen. Die Arbeitsmedizin umfasst eine ärztliche Beratung, sowohl der Arbeitgeber*innen als auch der Beschäftigten. Es findet eine ganzheitliche Betrachtung des Arbeitenden unter Berücksichtigung psychischer, somatischer und sozialer Prozesse statt. Dabei fließen neben medizinisch-wissenschaftlichen Methoden auch Erkenntnisse und Methoden anderer Disziplinen ein.
Teilbereiche und Disziplinen der Arbeitsmedizin
Zu den verschiedenen Fachrichtungen gehören neben der Medizin auch die Psychologie und die Sozialwissenschaft sowie ein wirtschaftswissenschaftliches, technisches und juristisches Grundverständnis.
Ein wichtiger Teilbereich der Arbeitsmedizin sind die Ergonomie und Arbeitsphysiologie. Eine fachgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes trägt unmittelbar zur Aufrechterhaltung der Gesundheit bei. Aber auch die Arbeits- und Betriebspsychologie hat vermehrt an Bedeutung gewonnen. Hier geht es um Fragestellungen wie: wie wirkt die Arbeit auf die Psyche des Menschen ein? Welchen psychischen Belastungen sind Arbeitnehmer*innen am Arbeitsplatz ausgesetzt? Im Arbeitsalltag ist der Mensch gefordert, im Kontakt mit anderen Menschen kann es zu sozialen Konflikten kommen und auch Fragen des Sinns und der eigenen Motivation können das eigene Wohlbefinden maßgeblich beeinflussen. Durch eine Ermittlung dieser Faktoren kann stressbedingten Ausfällen und Krankheitsbildern wie Burnout vorgebeugt werden.
Arbeitsmediziner*innen und Betriebsärzt*innen
Betriebsärzt*innen stehen den Unternehmen beratend und unterstützend zur Seite. Dafür ist die Qualifikation als Facharzt für Arbeitsmedizin erforderlich. Diesen Titel verleiht die zuständige Landesärztekammer an Ärzt*innen, die mindestens vier Jahre in festgelegten Fachgebieten tätig waren und davon mindestens 21 Monate in der praktischen Arbeitsmedizin verbracht haben, die darüber hinaus in im Rahmen der Weiterbildung anerkannten Einrichtungen ärztlich tätig waren, einen dreimonatigen Kurs in Arbeitsmedizin erfolgreich absolviert und die erforderliche Prüfung vor der Ärztekammer abgelegt und bestanden haben.
Gerne beraten wir Sie hinsichtlich unserer Angebote im Bereich Arbeitsmedizin und unterstützen Ihr Unternehmen bestmöglich bei dem betrieblichen Gesundheitsschutz. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme unser Formular.