Brandschutz
Brände im Betrieb können umfassende Schäden mit sich bringen: nicht nur die Gesundheit aller Mitarbeitenden wird gefährdet, auch die wirtschaftlichen Konsequenzen sind meist enorm. Circa zwei von drei Betrieben müssen nach einem größeren Brandschaden Insolvenz anmelden.
Das lässt sich vermeiden – denn häufig sind unsachgemäße Bauarbeiten oder verhinderbare, fahrlässige, menschlich verursachte Fehler die Brandursache. Um die Risiken einer Brandgefahr zu minimieren, gibt es rechtliche Vorschriften sowie Richtlinien, an denen sich Unternehmen orientieren müssen.
Im Betrieb ist der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin verantwortlich für die Sicherheit und somit auch für den betrieblichen Brandschutz. Darunter fallen alle Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes vorbeugen können und im Falle eines Brandes die Rettung und eine reibungslose Löscharbeit ermöglichen. Sowohl präventiver als auch abwehrender Brandschutz gehört zu den notwendigen Vorkehrungen.
Brandursachen
Die häufigsten Ursachen für einen Brand sind Elektrizität, Brandstiftung und Zünderzeugnisse (beispielsweise offenes Feuer, Blitzschlag, Explosion, Überhitzung).
Im Bereich der Arbeitsstätten zählen zu den Hauptursachen der unsachgemäße Umgang mit den Arbeitsmitteln und Stoffen, eine fehlende oder lückenhafte Unterweisung der Mitarbeitenden, unzureichendes Wissen um die Risiken beim Umgang mit Gefahrenstoffen und Zündquellen, überlastete Anlagen oder Betriebsmittel sowie mangelhafte Wartung und Instandhaltung. Brände entstehen grundsätzlich durch das Zusammenkommen eines brennbaren Stoffes, Sauerstoff und einer Zündquelle. Durch das nötige Wissen um diese Vorkommnisse im Betrieb und das Einführen der richtigen Brandschutzmaßnahmen lässt sich das Risiko für den Ausbruch eines Brandes somit deutlich reduzieren.
Gesetzliche Grundlage
Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet, notwendige Brandschutzmaßnahmen zu erlassen. Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Handelsgesetzbuch, im Arbeitsschutzgesetz, in der Betriebssicherheitsverordnung, inDIN-Normen sowie in baubehördlichen Richtlinien.
Einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen ist in jedem Fall sinnvoll und in vielen Fällen sogar rechtliche Vorschrift. Ob Ihr Betrieb eine brandschutzbeauftragte Person bestellen muss, hängt zum einen von oder Art des Gebäudes und zum anderen von Vereinbarungen mit Versicherungen, Lieferanten, Kund*innen etc. ab. Die DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ wurde zuletzt Ende 2020 aktualisiert und enthält neue spezifische Reglungen. Sonderbauten, die in der Regel die Ernennung eines*einer Brandschutzbeauftragen erfordern sind Hochhäuser, Industriebauten, Versammlungsstätten oder Verkaufsstätten.
Arten des Brandschutzes
Es kann zwischen baulichem, anlagentechnischem, organisatorischem und abwehrendem Brandschutz unterschieden werden.
Zum baulichen Brandschutz gehören alle Maßnahmen, die mit der Errichtung oder Änderung der Anlage zu tun haben: die Bewegungsflächen für die Feuerwehr, die Bildung von Brandabschnitten durch Brandwände, spezielle Konstruktionen für Bereiche mit hoher Brandgefahr. Berücksichtigt werden müssen dabei die Baustoffe und Bauteile und die Planung ausreichender Flucht- und Rettungswege.
Der anlagentechnische Brandschutz umfasst alle Bereiche der Brandschutztechnik mit Systemen, die Brände verhindern, erkennen, darüber informieren, löschen, Rauchschutz bieten oder die Feuerwehr unterstützen. Er lässt sich zusätzlich in zwei Unterbereiche teilen: Brandschutz in der technischen Gebäudeausrüstung sowie Brandschutz durch technische Einrichtungen und Anlagen. Die Gebäudeausrüstung kann durch bauliche Maßnahmen (Schächte, Unterdecken mit Feuerwiderstand) oder durch anlagentechnische Vorkehrungen (Rauchansaugesysteme, Brandschutzklappen) gesichert werden. Technische Anlagen wären beispielsweise präventive Maßnahmen wie Branddetektion und Alarm oder operative Maßnahmen wie maschinelle Entrauchung, Begrenzung der Brandausbreitung oder maschinelle Entrauchung. Zum anlagetechnischen Brandschutz gehört auch das regelmäßige Prüfen, Warten und Instandhalten der Einrichtungen. Die wichtigsten Anlagen sind Brandmeldeanlagen, Feuerlöschanlagen, natürliche und maschinelle Rauchabzugsanlagen und Anlagen zur Löschwasserrückhaltung. Bei Phoenix nutzen wir die App „EMU“ zur digitalen Erfassung aller Brandschutzeinrichtungen, die darüber jederzeit durch den Verantwortlichen einzusehen sind.
Der organisatorische Brandschutz ergänztdie baulichen und anlagetechnischen Maßnahmen. Hierzu zählt das erstellen eines individuellen Brandschutzkonzeptes durch einen Brandschutzbeauftragten. Dieser bietet fachgerechte Beratung und Unterweisung in die brandschutztechnischen Anlagen. Regelmäßige Schulungen und Durchführungen von Evakuierungsübungen sind Teil des organisatorischen Brandschutzes.
Die Aufgabedes Betriebes beim abwehrenden Brandschutz besteht darin,die Schnittstellen zur örtlichen Feuerwehrstruktur zu kennen, Aufstellflächen für die Feuerwehr zu definieren, die Löschwasserversorgung sicherzustellen und Feuerwehrpläne nach DIN 14095 (wenn notwendig) zu erstellen.
Bei Phoenix unterstützen wir Sie in den verschiedenenBereichen des präventiven Brandschutzes. Zu unserem Leistungsspektrum gehören die Organisation und Durchführung von Schulungen und Übungen ebenso wie die Weiterbildung zum Brand- und Evakuierungshelfer. Unsere ausgebildeten Brandschutzbeauftragten arbeiten nach neuesten Standards und gesetzlichen Richtlinien, und wirken beratend sowie einarbeitend, um den Beschäftigten Ihres Unternehmens die wichtigsten Kenntnisse für den tatsächlichen Fall eines Brandes mit an die Hand zu geben.
Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
Brand- und Explosionsschutz ist in einem Betrieb nur dann effektiv, wenn die baulichen, technischen, organisatorischen und personellen Brandschutzmaßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Eine der wichtigsten betrieblichen Maßnahmen ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Der Brandschutzbeauftragte ist Teil des betrieblich-organisatorischen Brandschutzes. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Prävention.
Der*die Brandschutzbeauftragte übernimmt verschiedene Aufgaben für den umfassenden Brandschutz eines Unternehmens. Er oder sie erstellt die Brandschutzordnung, wirkt mit bei der Gefährdungsbeurteilung und bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren. Zudem arbeitet der oder die Brandschutzbeauftragte gemeinsam mit den Unternehmer*innen an der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen. Auch das Beraten hinsichtlich notwendiger Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtung ist Aufgabe des Brandschutzbeauftragten. Zudem führt er oder sie Fortbildungen mit den Beschäftigten durch und unterweist diese in die Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen.
Die Brandschutzbeauftragten von Phoenix sind Ihr zentraler Ansprechpartner für alle Fragen rund um Ihren betrieblichen Brandschutz und stehen Ihnen bei allen notwendigen Maßnahmen unterstützend zur Seite.