Technische Prüfungen
Nur einwandfreie Funktionstüchtigkeit aller Arbeitsmittel, Maschinen, Geräte und Anlagen gewährleistet bestmögliche Produktivität und auch Sicherheit am Arbeitsplatz. Regelmäßige technische Prüfungen sind daher unerlässlich, um Mängel und Risiken frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Hier wird der Ist- mit Blick auf den Sollzustandes bewertet. Unser qualifiziertes Fachpersonal berät Sie gerne hinsichtlich notwendiger Prüfungen in Ihrem Betrieb und führt diese auch für Sie durch.
Rechtliche Grundlage und die Notwendigkeit technischer Prüfungen
Die regelmäßige Prüfung technischer Arbeitsmittel, Maschinen, Geräte und Anlagen ist rechtlich geregelt.
Die Prüfung von Arbeitsmitteln wird in der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 und in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 und 1203 definiert. Was dabei unter den Begriff Arbeitsmittel fällt, ergibt sich aus den Unfallverhütungsvorschiften, der Maschinenrichtlinie, dem Arbeitsschutzgesetz sowie dem Produktsicherheitsgesetz. Maschinen, Anlagen, Werkzeuge und mehr zählen zu den zu prüfenden Arbeitsmitteln.
Grundsätzlich ist es Aufgabe der Arbeitgeber*innen, alle Prüfungsvorschriften einzuhalten. Die Gefährdungsbeurteilung dient als Grundlage, um die Fristen und den Umfang notwendiger Prüfungen zu definieren.
Über die rechtlichen Grundlagen hinaus sind die technischen Prüfungen auch aus unternehmerischer Hinsicht sinnvoll. Zum einen hängt wirtschaftlicher Erfolg und Fortschritt maßgeblich von der Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen ab, zum anderen können durch regelmäßige Prüfungen Kosten eingespart werden, indem Ausfälle oder auch Schäden vermieden werden. Denn mangelhafte Geräte stellen in vielerlei Hinsicht ein Risiko dar: die Brand- und Unfallgefahr steigt und die Produktivität sinkt.
Betriebsmittelprüfung
Elektrische Betriebsmittel und Geräte wie Handbohrmaschinen, Handkreissägen, aber auch Computer, höhenverstellbare Schreibtische, Mehrfachsteckdosen und Leuchten ebenso wie Pflegebetten inklusive Verkabelung und Fernbedienung, die im regelmäßigen Gebrauch sind, können bei Defekten oder falschem Umgang Schaden verursachen. Alle elektrischen Betriebsmittel und Anlagen müssen nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 3 und 4 einer Prüfung unterzogen werden. Sowohl „ortsfeste elektrische Betriebsmittel“ als auch „ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel“ fallen unter diese Vorschrift.
Bei der Betriebsmittelprüfung werden zunächst alle prüfbedürftigen Arbeitsmittel erfasst, dann werden sie vor Ort nach folgenden Kriterien geprüft: Schäden an der Beschriftung, Schäden an der Anschlussleitung, Schäden an Gehäusen, Abweichungen der Funktionen, verschiedene Messungen(z.B.des Schutzleiterwiderstands, des Isolationswiderstands, direkter Schutzleiterstrom, Berührstrom),oder sonstige Abweichungen. Die Geräte erhalten eine Prüfplakette. Die Ergebnisse werden dokumentiert, in die EMU App aufgenommen und sind somit für die Auftraggeber jederzeit einzusehen.
Prüfung von Regalanlagen
Leitern und Tritte sind im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung als Arbeitsmittel definiert. Der Umgang mit Leitern und Tritten ist gefährlich und hat sehr häufig schwere gesundheitliche Folgen. Eine regelmäßige Prüfung ist daher unerlässlich.
Die Leiterprüfung erfolgt als Sichtprüfung, wobei die Vollständigkeit und die Funktionstüchtigkeit beurteilt wird. Unser Fachpersonal begutachtet die Aufstellbänder und Spreizsicherung und kontrolliert die Leitern und Tritte auf unsachgemäßen Gebrauch. Mängel werden an den Unternehmer weitergegeben, darüber hinaus wird ein Protokoll in EMU erstellt.
Prüfung von Leitern und Tritten
Ebenfalls geprüft werden müssen ortsfeste Regale, Regalsysteme und Regalanlagen. Rechtlich abgesichert ist dies im Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte mit Vertiefung durch Ansprüche an den Arbeitsschutz in der DGUV Vorschrift 1 und der Betriebssicherheitsverordnung. § 10 der Betriebssicherheitsverordnung definiert Regalsysteme und -anlagen als Arbeitsmittel, § 3 fordert Gefährdungsbeurteilungen dieser. Die genauen Kontrollen werden durch die europäische Norm DIN EN 15635 festgelegt.
Bei der Prüfung von Regalanlagen erfolgt zunächst eine optische Inspektion der Lagereinrichtung. Die Einhaltung der Vorschriften nach DGUV Regel 108-007 wird kontrolliert, zudem wird geprüft, ob die Regalbauteile Beschädigungen gemäß DIN EN 15635 aufweisen. Beschädigte Bauteile werden gekennzeichnet und beurteilt. Unsere Fachkräfte erstellen in der Prüf-App „EMU“ ein Prüfprotokoll und erteilen Hinweise für Maßnahmen zur Vorbeugung von Regalbeschädigungen ein.
Phoenix Prüf App EMU: einfacher und sicherer Prüfablauf
Dank unserer Prüf App „EMU“ ermöglichen wir unseren Prüfern und unseren Auftraggebern einfache Prüfverfahren und rechtssichere, komfortable Dokumentation.
Sie finden alle prüfpflichtigen Arbeitsmittel direkt übersichtlich in der App. Zu jedem Gerät liegt ein spezieller Fragenkatalog vor, der die Prüfer durch die Prüfung führt. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch elektrisch unterwiesene Personen einfache Prüfungen durchführen. Alle Ergebnisse im Rahmen eines Prüfprotokolls sowie künftige Prüfdaten sind in der App gespeichert und für Sie einzusehen. EMU ist browserbasiert und somit auf jedem Endgerät funktionstüchtig. Durch eine 2-Faktor-Authentisfizierung über eine SSL verschlüsselte Verbindung haben Sie lückenlos sicheren Zugriff auf Ihre Daten.
Da es bei den vielfältigen verschiedenen Richtlinien und der Menge an Geräten und Arbeitsmitteln, die im Betrieb im Einsatz sind, kompliziert werden kann, rechtmäßig und sicherheitsorientiert zu handeln, ist externe Unterstützung essentiell. Unsere geschulten Fachkräfte helfen Ihnen, den Überblick über alle notwendigen Prüfungen und deren Fristen zu behalten und diese fachgerecht und verantwortungsbewusst durchzuführen, zu protokollieren und somit immer auf dem neuesten Stand zu halten.
Professionelle Prüfung und Abnahme von Showlasertechnik für Veranstaltungen
Sie organisieren Veranstaltungen auf Festivals, in Bars, Discotheken oder auf Bühnen und setzen dabei beeindruckende Lasereffekte ein? Gewährleisten Sie die Sicherheit Ihrer Gäste und die reibungslose Durchführung Ihrer Events, indem Sie die Showlasertechnik einer gründlichen Überprüfung und Abnahme durch einen erfahrenen Sachverständigen unterziehen.
Unsere Experten sind spezialisiert auf die Prüfung von Lasersystemen für verschiedenste Veranstaltungsstätten. Sie gewährleisten nicht nur die Funktionstüchtigkeit der Technologie, sondern auch die Einhaltung sämtlicher Sicherheitsstandards nach DGUV 203-36. Im Rahmen der Überprüfung nach DGUV V3 wird jedes Detail sorgfältig begutachtet, um potenzielle Risiken auszuschließen.
Nach einer erfolgreichen Prüfung stellen wir Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Dieses Dokument bestätigt, dass Ihre Showlasertechnik den erforderlichen Anforderungen entspricht und sicher betrieben werden kann. Im Falle von Anfragen seitens der Behörden haben Sie somit ein offizielles Dokument zur Hand, das Ihre Konformität belegt.
Unsere Dienstleistungen erstrecken sich über das gesamte Bundesgebiet. Wir von Phoenix verstehen die Bedeutung Ihrer Veranstaltungen und setzen alles daran, Ihnen eine umfassende, zuverlässige und bequeme Lösung für die Prüfung Ihrer Showlasertechnik zu bieten.
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