Unfallanzeige
Erleidet ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall oder erkrankt er an einer Berufskrankheit, muss der Arbeitgeber eine Unfallanzeige an den zuständigen Unfallversicherungsträger erstatten.
Erleidet ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall oder erkrankt er an einer Berufskrankheit, muss der Arbeitgeber eine Unfallanzeige an den zuständigen Unfallversicherungsträger erstatten.