Pflichtenübertragung
Pflichtenübertragung bedeutet, dass der Unternehmer seine Pflichten im Arbeitsschutz auf Führungskräfte oder andere Beauftragte übertragen kann. Die Übertragung sollte schriftlich erfolgen, mit Nennung der konkreten Aufgaben und Pflichten sowie der Abgrenzungen zu anderen Beauftragten. Dadurch erhalten die Beauftragten neben dem Arbeitgeber einen eigenen Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich mit allen haftungsrechtlichen Konsequenzen. Die Pflichtenübertragung entbindet den Unternehmer nicht von seiner Gesamtverantwortung im Arbeitsschutz.