Mobile Arbeit
Elektronische Kommunikationssysteme ermöglichen es vielen Beschäftigten, von vielen verschiedenen Orten aus mit Kunden, Geschäftspartnern und dem eigenen Unternehmen in Kontakt und im Datenaustausch zu sein. Damit können in vielen Berufsfeldern und Branchen wesentliche Arbeitsaufgaben auch außerhalb der Unternehmensräume erbracht werden. Dafür hat sich der Begriff Mobile Arbeit etabliert. Er umfasst sowohl die Arbeit von zu Hause aus (soweit sie nicht unter den in der aktuellen Arbeitsstättenverordnung definierten Begriff Telearbeit fällt), als auch die Arbeit beim Kunden oder unterwegs (z. B. in Bahn, Flugzeug oder Hotelzimmer). Bei Beschäftigten im Angestelltenverhältnis oder anderweitig abhängig Beschäftigten stellt sich so die Frage, wie weit die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei mobiler Arbeit geht und welche Arbeitsschutzmaßnahmen konkret erforderlich werden.