Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP)
Nach der DGUV-V 3 gilt der Grundsatz, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden dürfen. Bestimmte Tätigkeiten dürfen aber auch von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person durchgeführt werden. Die Unterweisung erfolgt durch eine Elektrofachkraft. Sie muss die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten theoretisch und soweit erforderlich praktisch vermitteln.