DGUV Vorschrift 3 und 4
Elektrische Betriebsmittel und Anlagen wie Bohrmaschinen, Computer, Mehrfachsteckdosen oder elektrisch höhenverstellbare Schreibtische werden in jedem Unternehmen genutzt. Um ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen und Unfälle zu vermeiden, sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Betriebsmittel nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 bzw. 4 regelmäßig überprüfen zu lassen. Man unterscheidet hierbei zwischen:
- „Ortsfeste elektrische Betriebsmittel“ wie etwa Klimageräte, Server oder Maschinen, die sich an einem festen Standort befinden
- „Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel“ wie Handkreissägen, Wasserkocher oder Monitore, die bewegt werden können