Coronavirus
Nach wie vor ist eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in der Arbeitswelt eine relevante Gefahr. Der Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Fürsorgepflicht einen angemessenen Schutz für alle Beschäftigten sicherstellen. Unternehmen sind in der Pflicht, neue und bestehende Rechtsvorgaben zu beachten.