Betriebsrat
Zu den Aufgaben des Betriebsrats gemäß BetrVG gehört auch, über die Durchführung des Arbeitsschutzes im Betrieb zu wachen. Auf der Grundlage des BetrVG kann der Betriebsrat wesentlichen Einfluss auf die Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb nehmen.