Baustellenverordnung (BaustellV)
Die zum 01.07.1998 eingeführte Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) ergänzt das deutsche Arbeitsschutzrecht um weitere Bauherrenpflichten. Damit wurde die EG-Baustellenrichtlinie (92/57/EWG) vom 24.06.1992 in nationales Recht umgesetzt. Ziel der Baustellenverordnung ist es, Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz bereits bei der Vorbereitung des Bauprojekts und bei der Organisation der Arbeiten zu treffen sowie zum Schutz des Baustellenpersonals die Zusammenarbeit der Arbeitgeber hinsichtlich des Arbeitsschutzes zu koordinieren.
Im Zusammenhang mit der Neuregelung ist der Bauherr verpflichtet, die in der BaustellV verankerten Arbeitsschutzmaßnahmen sowohl bei der Planung der Ausführung als auch bei der Bauausführung selbst umzusetzen.
In Abhängigkeit von der konkreten Baumaßnahme können folgende Maßnahmen erforderlich sein:
- Berücksichtigen der allg. Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz
- Erstellung der Vorankündigung
- Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
- Erstellung der Unterlage
- Bestellung eines geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo)
Soweit der Bauherr die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, kann er die Verpflichtung auch auf einen Dritten übertragen.