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Arbeitssicherheitgesetz (ASiG)

Nach diesem Gesetz (nicht amtliche Kurzbezeichnung: „Arbeitssicherheitsgesetz“ – ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestel­len. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstüt­zen. Damit soll erreicht werden, dass die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den be­sonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden, gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbes­serung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können, die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.
Das Gesetz enthält Vorschriften über die Aufgabenstellung der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, ihre erforderliche Qualifikation, zu ihrer Stellung im Betrieb und über ihre Zusammenarbeit sowie Überwachungsvorschriften. Einzelheiten zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes sind in Unfallverhütungsvor­schriften geregelt.

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