Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) und seine 4-mal im Jahr abzuhaltenden Sitzungen sind durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vorgegeben und für alle Unternehmen in Deutschland obligatorischer Bestandteil der Arbeitsschutzorganisation. Regelmäßig und dokumentiert durchgeführte Arbeitsschutzausschusssitzungen werden von Aufsichtsbehörden nachgefragt und sind in Qualitäts- bzw. Arbeitsschutzmanagementsysteme einbezogen. Trotzdem gehen Unternehmen sehr unterschiedlich mit dem Instrument ASA bzw. ASA-Sitzung um. Während einerseits in ASA-Sitzungen auf hohem Niveau diskutiert und entschieden wird und keine wichtige Arbeitsschutzfrage ohne den ASA geklärt wird, tagt in anderen Fällen der ASA nur unregelmäßig oder beschäftigt sich ergebnislos mit immer denselben Fragestellungen, weil es nicht gelingt, die nötigen Entscheidungen zu treffen.