Arbeitsmittel
Arbeitsmittel sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Die Verwendung von Arbeitsmitteln umfasst jegliche Tätigkeit mit diesen. Der Begriff des Arbeitsmittels ist somit sehr weit gefasst; er reicht im Prinzip vom Stift über Handwerkzeuge und Arbeitsmaschinen bis zu Aufzugsanlagen. Aber auch Regale und Leitern fallen unter den Begriff Arbeitsmittel. Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Er muss zudem geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und dafür sorgen, dass eine regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel durchgeführt wird. Die Beschäftigten müssen Arbeitsmittel bestimmungsgemäß verwenden.