Beschreibung
Anlage B & Anlage C
Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen haben Sie umfangreiche Aufgaben wahrzunehmen. Die dafür erforderliche fachliche Qualifikation schließt auch nachweisbare arbeitsschutzfachliche Kenntnisse mit ein – so die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB). Dieser viertägige Lehrgang vermittelt die in RAB 30, Anlage B geforderten Kenntnisse: Sie werden mit den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften im Baubereich vertraut gemacht und erhalten praktische Hinweise zur rechtssicheren Anwendung der Theorie bei Ihrer täglichen Arbeit als SiGeKo. Darüber hinaus muss der Koordinator nachweislich über baufachliche Kenntnisse, Berufserfahrung sowie über arbeitsschutzfachliche Kenntnisse gemäß RAB 30 Anlage B verfügen.
In den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30, Anlage C) sind genaue Anforderungen an die speziellen Koordinatorenkenntnisse des SiGe-Koordinators aufgeführt. Auf diese Anforderungen hin wurde dieser Lehrgang „SiGe-Koordinator“ abgestimmt. Er behandelt die gesetzlichen Grundlagen und die Rechte und Pflichten des Koordinators in der Planungs- und Ausführungsphase. Das nach bestandener Prüfung erworbene Teilnahmezertifikat belegt die im Lehrgang erworbenen Koordinationskenntnisse (RAB 30, Anlage B und C). Gemäß RAB 30 gilt diese Bescheinigung als ein notwendiger Nachweis für die Qualifikation eines geeigneten SiGe-Koordinators.
Seminarbeschreibung
Ziel der Ausbildung ist es, Sie als künftige Fachkraft für Arbeitssicherheit zu befähigen, die Rollenanforderungen und das Aufgabenspektrum entsprechend dem Anforderungsprofil in der betrieblichen Praxis unter dem dort gegebenen Handlungsrahmen auszufüllen. Die erforderlichen Kenntnisse aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz werden durch Methoden- und Sozialkompetenz vermittelt. Es soll die Bereitschaft und Fähigkeit erworben werden, sich in der Funktion als Fachkraft für Arbeitssicherheit sachgerecht durchdacht, sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten und zu handeln. Ein nicht unerheblicher Teil der Ausbildung wird in einer Selbstlernzeit absolviert, überwiegend an einem Computer. Die Selbstlernzeit bietet allen Teilnehmenden die Möglichkeit, das Lerntempo individuell zu bestimmen. Innerhalb der betrieblichen Ausbildung müssen 3 Lernerfolgskontrollen erfolgreich absolviert werden. Erst dann erhalten die Teilnehmer den Zugang zum letzten, branchenspezifischen Teil einer Berufsgenossenschaft.
Inhalte:
- Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem
1.1. Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes
1.2. Grundzüge der Rechtsverordnungen nach dem ArbSchG
1.3. Vorschriften der Unfallversicherungsträger - Baustellenspezifische Unfall- und Gesundheitsgefährdungen und erforderliche Schutzmaßnahmen
2.1. Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd- und Tiefbauarbeiten
2.2. Gefährdung durch Absturz
2.3. Sicherer Einsatz von Gerüsten
2.4. Sicherer Einsatz von Leitern, Fahrgerüsten und Hebebühnen
2.5. Gefährdungen durch Elektrizität
2.6. Betrieblicher Brand- und Explosionsschutz
2.7. Gefährdungen durch Gefahrstoffe
2.8. Maßnahmen zur Sicherheit bei Montagearbeiten
2.9. Maßnahmen zur Sicherheit bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten
2.10. Sicherer Personen- und Fahrzeugverkehr, sichere Baustellentransporte und Lagerung
2.11. Sicherer Einsatz von Maschinen und Geräten
2.12. Schutzmaßnahmen bei Lärm und Vibration - Einrichtungen der Ersten Hilfe
- Tagesunterkünfte, Waschräume, Toiletten und sonstige Einrichtungen
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Arbeitszeitregelungen
Dauer:
- 24 Präsenztage im Seminar mit insgesamt 43 Lerneinheiten
- Insgesamt 40 Lerneinheiten in 3 Phasen des Selbstorganisierten Lernens
- 4 Wochen Praktikum
- Sie beenden nach ungefähr 6 Monaten die Ausbildungsstufe 2 von 3
- Die gesamte Ausbildung muss innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen sein.
Zielgruppe:
Bauherren, Bauunternehmer, Generalunternehmer, Planer, Bauingenieure, Bauleiter, Architekten, Techniker, Meister und geprüfter Polier.
Voraussetzungen:
Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung.
Ausbildung als Architekt, Ingenieur, Techniker oder geprüfter Polier.
Abschluss:
Qualifikation als SiGe-Koordinator nach Baustellenverordnung gemäß RAB 30.